Zusammenfassung: Das BMF setzte sich im Fall mit der Frage des Nachkaufs von Versicherungszeiten im Ausland auseinander, und prüfte inwieweit diese Beiträge als Sonderausgaben im Hinblick des § 18 Abs 1 Z 2 EStG abzugsfähig sind.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 2 EStG