Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage, unter welche Bestimmung des DBA-Liechtenstein die Tätigkeit einer Psychologin zu subsumieren ist. Ist Art 7 oder Art 14 DBA-Liechtenstein anwendbar?
Rechtsgrundlagen: Art 7 DBA-Liechtenstein
Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage, unter welche Bestimmung des DBA-Liechtenstein die Tätigkeit einer Psychologin zu subsumieren ist. Ist Art 7 oder Art 14 DBA-Liechtenstein anwendbar?
Rechtsgrundlagen: Art 7 DBA-Liechtenstein