Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage, auf welche Weise eine Steuerentlastung bei einem in Tschechien ansässigen Mitarbeiter zu erfolgen hat, der von einem österreichischen Unternehmen angestellt ist, und teilweise in Österreich und teilweise im Ausland eingesetzt wird. Im Wege der Arbeitnehmerveranlagung oder im Wege einer Steuerrückerstattung? Abzugsteuer; Rückzahlungsverfahren; Steuerentlastung