Zusammenfassung: Das BMF hatte sich zu einer Frage betreffend der Liefergewinnbesteuerung im Verhältnis zu Italien zu äußern.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 2 lit d DBA-Italien
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Zusammenfassung: Das BMF hatte sich zu einer Frage betreffend der Liefergewinnbesteuerung im Verhältnis zu Italien zu äußern.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 2 lit d DBA-Italien
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