Zusammenfassung: Das BMF teilte seine Rechtsansicht zu einer steuerlichen Frage mit Auslandsberührung mit. Im gegenständlichen Fall erzielte ein in Österreich ansässiger Künstler zeitweise Einkünfte in Spanien und nahm die Steuerfreistellung nach Art 18 DBA-Spanien in Anspruch. Nachträglich wurde sein künstlerischer Betrieb rückwirkend in eine GmbH eingebracht. Fraglich war die steuerliche Behandlung der Einkünfte in Spanien.