Zusammenfassung: Das BMF hatte sich zu einer Fragestellung zu äußern, in der es um die Besteuerung von Gewinnen ging, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine inländische gewerblich tätige KG, der in Deutschland ansässige Kommanditisten angehören, ausgeschüttet wurden.
Rechtsgrundlagen: Art 10 Abs 4 DBA-Deutschland