Zusammenfassung: Das BMF gab Auskunft in einer steuerlichen Frage: Ein in Italien ansässiger selbständiger Konsulent betreute für ein sanmarinesisches Unternehmen ua den österreichischen Markt. Fraglich war nun, ob eine Betriebsstätte mit seiner Tätigkeit begründet wurde, und ob der Konsulent allenfalls als abhängiger Vertreter der Gesellschaft angesehen werden kann.
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