Zusammenfassung: Das BMF gab über die österreichische Lohnsteuerabzugspflicht von Gehältern Auskunft, die im Rahmen einer Arbeitskräftegestellung (ein ungarisches Unternehmen überließ einem österreichischen Unternehmen einen Mitarbeiter) in Österreich ausbezahlt wurden. Speziell war die Fragestellung, weil zwischen den beiden Gesellschaften ein Lohnsplitting stattfand.
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