Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Durchführung des Typenvergleichs bei LLPs oder LLCs Stellung und prüft die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der aus dem Grundstücksvermögen in Kasachstan resultierenden Einnahmen einer LLP.
Rechtsgrundlagen: Rz 551 KStR; Art 7 DBA-Kasachstan; Art 23 Abs 2 DBA-Kasachstan