Zusammenfassung: Das BMF prüft, welchem Staat das Besteuerungsrecht bezüglich der Bezüge des Grenzgänger-Geschäftsführers einer deutschen Kapitalgesellschaft zukommt.
Rechtsgrundlagen: Art 9 Abs 3 DBA-Deutschland; Art 16 DBA-Deutschland
Zusammenfassung: Das BMF prüft, welchem Staat das Besteuerungsrecht bezüglich der Bezüge des Grenzgänger-Geschäftsführers einer deutschen Kapitalgesellschaft zukommt.
Rechtsgrundlagen: Art 9 Abs 3 DBA-Deutschland; Art 16 DBA-Deutschland