§ 10 Abs 2 KStG; Art 43 EG
Das BMF nimmt zur Besteuerung der Beteiligungserträge, die aus Beteiligungen einer österreichischen GmbH an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft lukriert werden, Stellung und prüft die Maßgeblichkeit der Kapitalverkehrs- und der Niederlassungsfreiheit für Direkt- und Portfolioinvestitionen.