Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, der die Zulässigkeit der Rückerstattung der anlässlich der Gewinnausschüttung der österreichischen Tochtergesellschaft einbehaltenen KESt an eine deutsche Holdinggesellschaft bejahte und in diesem Zusammenhang auch zur Beurteilung des Vorliegens eines steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs iSd § 22 BAO Stellung nahm.
Rechtsgrundlagen: § 94a EStG; § 22 BAO; § 50d dEStG