Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Einrichtung eines Auslieferungslagers als Begründung einer Betriebsstätte zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 OECD-MA
Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Einrichtung eines Auslieferungslagers als Begründung einer Betriebsstätte zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 OECD-MA