Zusammenfassung: Der Autor beschreibt, welche Rechtsfolgen die Einbringung von Kapitalanteilen in die österreichische Betriebsstätte einer ausländischen Körperschaft nach sich zieht. Dabei nimmt er insbesondere zur Anwendbarkeit des Steuerentstrickungstatbestandes des § 16 Abs 1 Satz 2 iVm § 1 Abs 2 UmgrStG bzw des Steueranhängigkeitstatbestandes des § 16 Abs 1 UmgrStG Stellung und spricht sich für eine teleologische Reduktion des § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG, der die Voraussetzungen für eine Zu- oder Abschreibung nach Meinung des Verfassers überschießend normiert.