Zusammenfassung: Das BMF informierte über eine steuerliche Frage iZm Arbeitskräfteüberlassung: Ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer wurde von der deutschen Konzernmutter an die österreichische Konzerntochtergesellschaft überlassen, wobei die Aufenthalte in Österreich 183 Tage pro Jahr nicht überschritten.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 2 DBA-Deutschland; § 99 EStG