Zusammenfassung: Eine österreichische Fluggesellschaft, die Piloten zu Schulungszwecken an eine amerikanische Kapitalgesellschaft entsendet, trifft bezüglich der entrichteten Trainingsgebühren keine Steuerabzugspflicht.
Rechtsgrundlagen: § 98 Abs 1 Z 2 EStG; DBA-EVO; DBA-USA