Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob die Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zinsen für ein von einer nicht gebietsansässigen Mutter- bzw verbundenen Gesellschaft eingeräumtes Darlehen mit der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in Einklang steht. Dabei beschreibt er auch die Rechtslage für den Fall, dass die Darlehensgewährung in rechtsmissbräuchlicher Weise zur Umgehung nationaler Steuerrechtsvorschriften erfolgte.