Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Einbringung von Anteilen an einer deutschen AG durch Familienmitglieder, die ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen, an einer deutschen GmbH & CoKG als Begründung einer deutschen Betriebsstätte zu qualifizieren ist und nimmt zur Zurechnung der Einkünfte und zu den Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung der Dividendenausschüttungen und Wertzuwächse Stellung.