Zusammenfassung: Das BMF informiert darüber, dass Art 15 des zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen Zinsabkommens auch bei grenzüberschreitenden Lizenzgebührenleistungen an die Schweizer Konzernmuttergesellschaft zugrundezulegen ist. Das Änderungsprotokoll zum DBA-Schweiz normiert jedoch mit Rechtswirkung 01.01.2006 den Wegfall der 5%igen Quellenbesteuerung für grenzüberschreitenden Lizenzgebührenleistungen, sodass eine amtswegige Erledigung der Rückerstattungsanträge auch noch notwendig ist, wenn die Abzugssteuer am 16.01.2006, also nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls an das Finanzamt gezahlt wurde.