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EDV-Beratung für ein kroatisches Unternehmen

SteuerrechtBMFSWI 2006, 118 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Die Einkünfte eines österreichischen EDV-Dienstleistungsunternehmens, das Beratungen für eine kroatische Gesellschaft durch einen freiberuflichen Konsulenten durchführt, unterliegen bei Nichtvorliegen einer Betriebstätte in Kroatien nicht dem Besteuerungsregime Kroatiens.

Rechtsgrundlagen: Art 5 DBA Kroatien

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