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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen Technisches Zeichenbüro in Liechtenstein

SteuerrechtBMFSWI 2006, 55 Heft 2 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Einnahmen eines in Liechtenstein befindlichen Büros für technische Zeichnungen Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 7 DBA-FL; Art 3 Abs 2 DBA-FL

Stichworte: BMF, 21.12.2005, EAS 2688

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