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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen Zentrallager als Betriebsstätte

SteuerrechtBMFSWI 2006, 55 Heft 2 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Zentrallagers einer österreichischen Holdinggesellschaft in Deutschland steuerlich als Begründung einer Betriebsstätte qualifiziert werden kann.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 DBA-Deutschland; Art 5 Z 26 OECD-MA

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