Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Konzeption eines Gesetzesentwurfs für ein REIT-Gesetz in Deutschland und die darin vorgesehene Orientierung am Streubesitzmodell zum Anlass, um sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob man Ausschüttungen des German-Real Estate Investment Trusts (G-REIT) nicht auch als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen einstufen könnte. In diesem Zusammenhang beleuchtet er auch die Schranken der Qualifikationsverkettung im Rahmen der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen und stellt resümierend fest, dass sich ein Anwendungsvorrang des Art 10 OECD-MA vor Art 6 OECD-MA aus dem Abkommenszusammenhang nicht ableiten lässt, sodass die Einordnung der Ausschüttungen als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen kein treaty override begründen würde.