Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge eines in Österreich wohnhaften Verwaltungsrats einer Schweizer Kapitalgesellschaft für die Erfüllung der Geschäftsführungsagenden Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 16 DBA-Schweiz; Art 15 DBA Schweiz
Stichworte: BMF 18.10.2006, EAS 2785