Zusammenfassung: Unter der Voraussetzung der österreichischen Ansässigkeit ist für die Besteuerung der Bezüge eines österreichischen Gesellschafter-Geschäftsführers einer Schweizer Kapitalgesellschaft mit überwiegenden berufsbedingten Drittstaatsaufenthalten die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit maßgeblich.
Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA-Schweiz; Art 4 DBA-Schweiz