Zusammenfassung: Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt als Nichtabgabenpflichtiger Güter kauft und diese später als Abgabenpflichtiger verkauft, ist nicht zur nachträglichen Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts legitimiert.
EuGH, 02.06.2005, RS C-378/02