Art 27 Abs 5 6. MWSt-RL; Art 2 6. MWSt-RL
Der Diebstahl von Verkaufswaren ist nicht als entgeltliche Warenlieferung zu qualifizieren.
Art 27 Abs 5 6. MWSt-RL; Art 2 6. MWSt-RL
Der Diebstahl von Verkaufswaren ist nicht als entgeltliche Warenlieferung zu qualifizieren.