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EuGH: Wasserliegeplätze für Sportboote in Yachthäfen mehrwertsteuerpflichtig

SteuerrechtPeter Haunold; Michael Tumpel; Christian WidhalmSWI 2005, 348 - 351 Heft 7 v. 1.7.2005

Art 13 Teil B lit b 6. MWSt-RL

Der EuGH erörtert, dass die Vermietung von Bootsliegeplätzen im Wasser sowie Stellplätzen an Land eines Yachthafens unter Art 13 Teil B lit b der 6. MWSt-RL (Vermietung von Grundstücken) zu subsumiert werden kann und daher der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

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