Zusammenfassung: Der BMF nimmt Stellung zur Frage, ob Zuwendungen, die anlässlich der Auflösung einer österreichischen Privatstiftung an Empfänger in Spanien, Italien und der Schweiz geleistet werden, der österreichischen Kapitalertragssteuerpflicht unterliegen.
BMF 28.06.2004, EAS 2482