Zusammenfassung: Der BMF behandelt die Frage, ob ein bislang als Dienstnehmer beschäftigter österreichischer Psychologe, dem die Konzession für eine Ordination in Liechtenstein eingeräumt wird, weiter als Arbeitnehmer iSd § 47 EStG qualifiziert werden muss oder Einkünfte "aus selbständiger Arbeit" gemäß art 14 DBA-Liechtenstein erzielt.
BMF 05.07.2004, EAS 2489