Die Stelligmachung ausländischer Geschäftspartner, deren Zeugenvernehmung in einem österreichischen Abgabenverfahren beantragt wird, obliegt dem Steuerpflichtigen.
VwGH 24.06.2003, 2001/14/0084
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Die Stelligmachung ausländischer Geschäftspartner, deren Zeugenvernehmung in einem österreichischen Abgabenverfahren beantragt wird, obliegt dem Steuerpflichtigen.
VwGH 24.06.2003, 2001/14/0084
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