Zusammenfassung: Der BMF nimmt zur Stellung zur Frage, welche steuerliche Rechtsfolgen die Verlegung der Unternehmensleitung einer GmbH nach Deutschland nach sich zieht, wenn die Gmbh sowohl den operativen Tätigkeitsbereich wie auch ihren statutarischen sitz weiterhin in Österreich behält.
BMF 11.11.2003, EAS 2367