Zusammenfassung: Der BMF nimmt Stellung zur Frage, ob die (österreichische) Lohnsteuer für eine freiwillige Abfindungsleistung eines österreichischen Konzerns, die an einen nach Argentinien entsandten und dort auch ansässigen Arbeitnehmer anlässlich seiner vorzeitigen Pensionierung gezahlt wird, aufgrund des DBA-Argentinien zurückgefordert werden kann.
BMF 09.12.2003, EAS 2392