Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Gehaltsbezüge eines österreichischen Piloten, der eine Beschäftigung bei einer Fluggesellschaft mit Firmensitz auf den Bermudas antritt und aufgrund der Nähe zum Heimatflughaften in Moskau ebendort eine Wohnung kauft, dem österreichischen Steuerregime unterliegen.
BMF 25.10.2004, EAS 2526