Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die Eckpunkte des DBA zwischen Österreich und Aserbaidschan Föderation und nimmt in diesem Zusammenhang zum persönlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich, den Begriffs- und Zuteilungsbestimmungen und zur Anwendung der Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt (durch Österreich) bzw. der Anrechnungsmethode (durch Aserbaidschan) zur Verhinderung der Doppelbesteuerung Stellung.