Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Bestimmung des steuerlichen Arbeitgebers eines Leiharbeitnehmers, der seinen Wohnsitz in Österreich hat und über ein liechtensteinisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen an eine deutsche Baustelle vermittelt wird, Stellung. In diesem Zusammenhang prüft er auch die Maßgeblichkeit der 183-Tage-Regel des art 9 abs 2 DBA Österreich-Deutschland.