Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob der berufsbedingte Aufenthalt eines österreichischen Staatsbürgers in Großbritannien, der den Zeitraum von sechs Monaten übersteigt, eine Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich zur Folge hat und behandelt in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob der Auslandsaufenthalt als Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts qualifiziert werden kann.