vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Plant-construction in China

SteuerrechtBMFSWI 2000, 341 - 342 Heft 8 v. 1.8.2000

Zusammenfassung: Das BMF zur Besteuerung des Gesamtgewinns, der im Zuge einer Anlagenerrichtung in China durch ein österreichisches Unternehmen erwirtschaftet wird und zur Auslegung des Begriffs der Lizenzgebühren Stellung. Dabei erläutert das BMF, dass Entgeltleistungen für die Planung einer Anlage, die Lieferung von Ersatzteilen oder für Schulungen nicht als Lizenzgebühren qualifiziert werden können.

Rechtsgrundlagen: Art 12 DBA Österreich-China; Art 12 OECD-MA

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!