Zusammenfassung: Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen vom Einkommensteuerabzug bei Vermittlungsprovisionen, die von österreichischen Unternehmen an Ärzten mit Wohnsitz in Spanien geleistet werden, abgesehen werden kann.
Stichworte: BMF, 12.06.2000, EAS 1672
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