Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge kroatischer Fernfahrer, die bei einem österreichischen Transportunternehmen angestellt sind, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO
Stichworte: BMF, 08.05.2000, EAS 1649
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge kroatischer Fernfahrer, die bei einem österreichischen Transportunternehmen angestellt sind, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO
Stichworte: BMF, 08.05.2000, EAS 1649