Art 14 DBA Österreich-Kanada
Der VwGH erläutert unter bezugnahme auf das DBA Österreich-Kanada, dass Versorgungsrenten, die einem Rechtsanwalt nach dessen Austritt aus der Anwaltssozietät zugewendet werden, als nachträgliche selbständige Einkünfte qualifiziert werden, die dem Besteuerungsregime Österreichs unterlieben.