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Hypothekarkredit eines Diplomaten

SteuerrechtBMFSWI 2000, 338 - 339 Heft 8 v. 1.8.2000

Zusammenfassung: In Österreich akkreditierte Diplomaten sind von der Verpflichtung zur Entrichtung von Stempel- und Rechtsgebühren z.B. im Rahmen der Aufnahme eines Hypothekarkredits freigestellt.

Rechtsgrundlagen: Art 34 Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr. 66/1966

Stichworte: BMF, 08.06.2000, EAS 1651

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