Zusammenfassung: In Österreich akkreditierte Diplomaten sind von der Verpflichtung zur Entrichtung von Stempel- und Rechtsgebühren z.B. im Rahmen der Aufnahme eines Hypothekarkredits freigestellt.
Rechtsgrundlagen: Art 34 Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr. 66/1966
Stichworte: BMF, 08.06.2000, EAS 1651