Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Lösung des positiven Qualifikationskonflikts, der infolge der Umwandlung einer deutschen Tochter-KG in eine Tochter-AG einer deutschen vermögensverwaltenden GmbH & Co KG mit einem österreichischen Kommanditisten bezüglich der Gewinnausschüttungen an den Kommanditisten entsteht, Stellung.