Zusammenfassung: Das BMF führt aus, dass die Widmung von Beteiligungsrechten an einer österreichischen Kapitalgesellschaft durch einen Steuerinländer an eine Stiftung in Liechtenstein im Regelfall den Wegfall des Besteuerungsrechts Österreichs zur Folge hat.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 3 DBA-Liechtenstein; § 31 Abs 2 Z 2 EStG