Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Auslegung des Begriffs des "Kapitals" im neuen DBA-Russland Stellung und erläutert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Quellensteuerermäßigung.
Rechtsgrundlagen: Art 10 OECD-MA; Art 10 Abs 3 DBA-Russland
Stichworte: BMF, 12.06.2000, EAS 1676