Zusammenfassung: Aus der Nichterfassung der Betriebsausgaben, die einem österreichischen Künstler im Rahmen eines Gastauftritts in Deutschland entstanden sind (z.B. Gagen beigezogener Künstler), im Rahmen der deutschen Abzugsbesteuerung folgt nicht die Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben in Österreich.
Rechtsgrundlagen: Art 8 Abs 2 DBA Deutschland; Art 15 DBA-Deutschland