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Marktbetreuung über eine Office-Service-GmbH

SteuerrechtBMFSWI 2000, 290 Heft 7 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Die Einräumung der Verfügungsbefugnis über ein Bürozimmer bei einer österreichischen Office-Service-GmbH steht der Begründung einer inländischen Betriebsstätte für ein deutsches EDV-Unternehmens gleich.

Rechtsgrundlagen: § 29 BAO; Z 8 Schlussprotokoll zum DBA Deutschland

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