Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Zurechnung des im Erbweg übergehenden wirtschaftlichen Eigentums an einer österreichischen Liegenschaft an den Treugeber Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 3 DBA Österreich-Deutschland; § 6 Abs 1 Z 2 ErbStG; § 24 Abs 1 BAO