Zusammenfassung: Das BMF nimmt zu den Voraussetzungen zur Begründung eines Verlustvortragsrechts in Österreich bezüglich der in Deutschland erlittenen Verluste nach der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 15 DBA Österreich-Deutschland; Abschn 105 Abs 7 Est-RL 1984