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Grenzgängereigenschaft bei Lebensmittelpunkt in der polizeilich als Zweitwohnsitz gemeldeten grenznahen Wohnung

SteuerrechtBMFSWI 2000, 209 Heft 5 v. 1.5.2000

Zusammenfassung: Die Verlegung des Lebensmittelpunkts in eine Wohnung in der Grenzzone, die polizeilich noch als Zweitwohnsitz gemeldet ist, ändert nichts am Grenzgängerstatus.

Stichworte: BMF, 13.03.2000, EAS 1618

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