Zusammenfassung: Die Verlegung des Lebensmittelpunkts in eine Wohnung in der Grenzzone, die polizeilich noch als Zweitwohnsitz gemeldet ist, ändert nichts am Grenzgängerstatus.
Stichworte: BMF, 13.03.2000, EAS 1618
Zusammenfassung: Die Verlegung des Lebensmittelpunkts in eine Wohnung in der Grenzzone, die polizeilich noch als Zweitwohnsitz gemeldet ist, ändert nichts am Grenzgängerstatus.
Stichworte: BMF, 13.03.2000, EAS 1618